Dienstgemeinschaft - Begriffsgeschichte
"Dienstgemeinschaft" - zur Geschichte eines Begriffs, in: Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht, ZevKR 68 (2024), S. 41–61.
In der öffentlichen Diskussion wird immer wieder die Falschbehauptung verbreitet, Dienstgemeinschaft sei ein nationalsozialistischer Begriff. Dazu verweise ich auf meinen o. g. Beitrag in der Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht, in dem gezeigt wird, dass der Begriff Dienstgemeinschaft spätestens seit Beginn des 19. Jahrhunderts im deutschen Sprachraum in unterschiedlichsten Lebensbereichen allgemein gebräuchlich ist, um den Zusammenhang von Dienst, Ethos, Herrschaft und Gemeinschaft in unterschiedlichen Kontexten zu benennen. Das nationalsozialistische Regime hat versucht, sich dieses Begriffs auch im Arbeitsrecht zu bemächtigen. Entsprechende Nahtstellen werden schon am bloßen Wortlaut der einschlägigen Rechtsquellen sichtbar. So ist dort nicht von einer Dienstgemeinschaft die Rede, sondern von einer Dienstgemeinschaft im nationalsozialistischen Sinne, ein Attribut, das hinzugefügt werden muss, weil der Begriff Dienstgemeinschaft als solcher eben nicht nationalsozialistisch ist, sondern gewaltsam in ein Sprachspiel eingefügt wird, in das er nicht gehört. In Abgrenzung zu derartiger ideologiegetriebener Sprachmanipulation haben die christlichen Kirchen den Begriff Dienstgemeinschaft nach 1945 kritisch aufgegriffen und im Lichte der Barmer Theologischen Erklärung der Bekennenden Kirche von 1934 weiterentwickelt. Höchstrichterliche Urteile bestätigen das kirchliche Vorgehen. Das geltende kirchliche Arbeitsrecht verwendet den Begriff Dienstgemeinschaft für seinen gesamten Geltungsbereich als Leitbild.